Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die Richtlinie wurde umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Gräfliche MVZ GmbH ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.graefliche-mvz.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.graefliche-mvz.de ist mit der BITV NRW vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 18.06.2025.

Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH, durchgeführt im Mai/Juni 2025.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback-Mechanismus
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen oder Fragen haben, teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können hierzu das Feedback-Formular unten auf dieser Seite verwenden oder eine E-Mail schreiben an info@graefliche-mvz.de.

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.

Feedback-Formular

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Bitte addieren Sie 2 und 1.